Gesellschatftspolitische Veränderungen durch die 68er-Bewegung (in den frühen 70ern)
Reformen, die in dieser Zeit vollzogen wurden, und die von uns heute als selbstverständlich erachtet werden, fanden ihren Anfang hauptsächlich in der 68er-Bewegung. Eine Grundvoraussetzung für eine gesellschaftspolitische Umgestaltung Österreichs war die Alleinregierung der SPÖ seit den Wahlen am 10.10. 1971, in denen sie 50,04 % aller Stimmen erhielten, und somit auch eine absolute Mehrheit hatten was die Nationalratsmandate anbelangte. Zuruckzuführen ist dieses Wahlergebnis unter anderem auf ein stetiges Wachstum des Dienstleistungssektors und damit verbunden eine, im Gegensatz zu den meisten Arbeitern, immer größer werdende parteiunabhängige Wählerschaft, um deren Gunst die SPÖ zu kämpfen versuchte. Weiters herrschte sowohl in Österreich als auch in sämtlichen anderen Staaten Westeuropas, vor allem unter Jugendlichen und Stundenten eine Aufbruchsstimmung, die nach einer Liberalisierung der bestehenden Gesellschaft verlangte. Die SPÖ unter ihrem Parteivorsitzenden Bruno Kreisky machte sich diese Tendenzen zu Nutze, was sich in ihrem Ergebnis der Nationalratswahlen vom 1.3.1970 wiederspiegelte, die sie mit 48,42% und 81 der 165 Nationalratsmandate für sich entscheiden konnten.
Reformen der SPÖ in den Berieichen:
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Die FPÖ hatte 6 Mandate die sowohl der ÖVP als der SPÖ zu einer Mehrheit im Parlament verholfen hätten. Nach Gesprächen zwischen Friedrich Peter(FPÖ-Chef) und Bruno Kreisky entschied sich die FPÖ zur Duldung einer Minderheitsregierung seitens der SPÖ, im Austausch gegen die von der FPÖ schon längst geforderten Wahlrechtsreform, in der die Anzahl der Wahlkreise und Wahlkreisverbände reduziert wurde, die Zahl der Nationalratsmandate hingegen auf 183 erweitert wurde, was der FPÖ die Präsenz im Nationalrat bei kommenden Wahlen sicherte. |
Weitere Reformen während dieser Zeit waren u.a. eine Familienrechtsreform, die über die Neuordnung der Rechtsstellung des unehelichen Kindes entschied womit die Gleichberechtigung der Frau innerhalb der Familie in Kraft trat. Ebenfalls wurde eine sogenannte kleine Strafrechtsreform vorgenommen die u.a. zur Liberalisierung in den Bereichen der Ehestörung und der Homosexualität führte. Am 14. Juli 1971 wurde der Neuwahlantrag mit den Stimmen der SPÖ und FPÖ beschlossen und so kam es in Folge des Ergebnisses der Neuwahlen zu einer Alleinregierung der SPÖ.
Mit der absoluten Mehrheit begann die SPÖ "einen Staat der Wohlfahrt für alle zu verwirklichen", wie Bundeskanzler Kreisky in seiner Regierungserklärung von 1971 ankündigte. Die hauptsächlich von der SPÖ vorgenommenen Reformen betrafen verschiedenste Bereiche, die in folgende Kategorien einteilbar sind:
Im Herbst 1968 begannen die SPÖ und der Gewerkschaftsbund ein neues Arbeitsgesetz der 40-Stunden-Woche auszuarbeiten, was mit einem Volksbegehren, das 898000 Menschen unterzeichneten durchgesetzt wurde, und mit dem ab 1.1.1970 die etappenweise Annäherung an die 40-Stunden-Woche startete: ab 1.1.1970 43 Wochenstunden; ab 1.1.1972 42 Wochenstunden; ab 1.1.1975 schließlich auf 40 Wochenstunden.
Am 1.6.1974 tritt ein neues Arbeitsverfassungsgesetz in Kraft daß im Gegensatz zum alten Gesetz (das bei allen Betrieben mit mehr als 5 Personen die Wahl eines Vertrauensmannes und bei Betrieben mit über 20 Beschäftigten die Wahl eines Betriebsrat vorsah) nur noch Betriebsräte vorsah und seit 1. Jänner 1973 auch besondere Betriebsfunktionäre für die Vertretung der jugendlichen Dienstnehmer. Zunächst hatten die Betriebsräte vor allem die Aufgabe der Überwachung der Durchführung der Sozialleistungen, wobei ihr Recht auf Zustimmung bei der Festsetzung von Löhnen zu ihren wichtigsten Aufgaben zählte. Ebenfalls hatten sie ein Mitspracherecht bei einer dauernden Versetzung eines Arbeiternehmers auf einen anderen Betrieb und es war ihnen gestattet zu Kündigungen Stellungnahmen zu schreiben. Damit die Funktion der Betriebsräte auch etwas bewirken konnte, standen sie seit 1971 unter einem besonderen Kündigungsschutz. Alle diese Rechte entsprachen dem Verlangen nach Mitspracherecht am Arbeitsplatz was zu einer weiteren Liberalisierung der Arbeitswelt beitrug.
Am 4.Juli 1972 stimmt der Ministerrat dem Entwurf der 29. ASVG(Allgemeines Sozialversicherungsgesetz)-Novelle die zahlreiche Reformen bringt u.a.: Die Dynamisierung der Höchstbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung; Angleichung der Prämien in der Pensionversicherung der Angestellten gegenüber der, der Arbeiter; einen Bonus bei unselbsständiger Erwerbstätigkeit neben der Rente und bei Aufschub der Alterspension; Auflösung der Landwirtschaftskrankenkassen und der Land- und forstwirtschaftlichen Sozialversicherungsanstalt. Am 1.1.1973 tritt die ASVG-Novelle nach einer Auseinandersetzungen mit der Ärztekammer, die mit einem Kompromiss endete schlußendlich in Kraft.
Familien und andere Formen des Zusammenlebens
Um das Jahr 1969 war das Ehe- und Familienrecht in vieler Hinsicht veraltet und reformbedürftig. Stark benachteiligt waren Familien mit nur einem Einkommen, mit mehr als zwei Kindern aber auch ländliche Familien waren im Durchschnitt gegenüber den städtischen benachteiligt.
1971 wird ein Gesetz verabschiedet das neuvermählten Ehepaaren eine Starthilfe von 15000 Schilling gewährt.
Mitte 1972 kam es zu heftigen Auseinandersetzungen über die Regelung des Schwangerschaftsabbruch(§144 StGB) zwischen SPÖ und ÖVP und der katholischen Kirche statt. Die SPÖ arbeitete die Fristenlösung aus, die den Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate, sofern eine ärztliche Beratung stattgefunden hat und der Eingriff von einem Arzt vorgenommen wird, straffrei machen sollte. Trotz der Ablehnung des Gesetzes seitens der FPÖ und ÖVP wurde es am 29.November.1973 mit den Stimmen der SPÖ im Nationalrat angenommen. Das von der katholischen Kirche ausgehende Volksbegehren unter dem Namen "Aktion Leben" war mit 900.000 Unterschriften weit unter den Erwartungen der Betreiber und somit wurde die Fristenlöstung durch eine Abstimmung im Nationalrat ( 92 zu 89 Stimmen) am 32.1. 1974 verabschiedet und trat am 1.1.1975 mit der neuen Strafrechtsreform erstmals in Kraft.
Am 1.Juli 1973 wurde das Alter der Volljährigkeit sowohl für den Mann als auch für die Frau auf 19 Jahre herabgesetzt.
Die Stellung der in der Frau Gesellschaft
1968 fand in Wien eine Tagung der katholischen Frauenbewegung und Männerbewegung unter dem Namen " Mann und Frau in Kirche und Gesellschaft " statt, die sich mit der Stellung der Frau in der Gesellschaft befaßte. Der Arbeitskreis 4 " Voraussetzungen der Partnerschaft " verstand "unter Partnerschaft die Anerkennung der gleichen Personenwürde, unabhängig vom Geschlecht, in Ehe, Familie, Beruf und Gesellschaft." Derartige Tagungen waren waren weitere Anzeichen für die notwendigen Veränderungen der veralteten Gesellschaftsstrukturen, in diesem Fall die Frau betreffend. Jedoch bestätigte sich diese Annahme nicht in einer 1972 aufgestellten Statistik zur " Einstellung der Berufstätigen Frau " in der, der Satz " Eine richtige Frau gehört ins Haus " von 82% der Männer und von 74% der Frauen bejaht wird, wobei 58% der Männer und 63% der Frauen wiederrum glauben wenn sich die Familie etwas schaffen will müssen sowohl Mann als auch Frau arbeiten.
1970 wurde Hertha Firnberg Ministerin für Wissenschaft und Forschung und Gertrude Wondrak wird Staatssekretärin im Bundesministerium für Soziale Verwaltung und 1971 wurde beschlossen dass die Zeit des Karenzurlaubs als Ersatzzeit für die Pensionsversicherung galt.
Im Rahmen des Familienauslastungsgesetz von 1971 wurde die Aufnahmeprüfung für Mittelschulen abgeschafft und somit war ein erster Schritt zu einer Bildungsexplosion der Mädchen getan.
Im Laufe des Jahres 1973 wurden etliche Reformen vorgenommen, die vor allem auf eine Veränderungen im Bereich der Steuergesetze zielten u.a. wurde eine Individualbesteuerung eingeführt die im Gegensatz zur Haushaltsbesteuerung vorsah, dass alle Einkommen der jeweiligen Familienmitglieder einzeln versteuert werden. Die Frauen werden hier im Steuerrecht zum allererstenmal als Individuum und nicht als Bestandteil eines Haushaltes betrachtet. Im selben Jahr wurde eine Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder eingeführt und der Beschluß gefasst das im Falle einer Krankheit beide Geschlechter für vier Wochen ihren vollen Lohn erhalten.
1974 wird der Mutter-Kind-Paß und eine erhöhte Geburtenbeihilfe eingeführt, insofern sich die Mutter den im Paß vorgesehenen Untersuchungen unterzog. Der Erfolg zeigte sich in der Senkung der Säuglingssterblichkeit die 1974 bei 23,5 Promille betrug bis ins Jahr 1992 aber auf 7,2 Promille reduziert werden konnte.
Am 7. Februar 1968 wurde die Standgerichtsbarkeit abgeschafft wozu Justizminister Christian Broda vor der Amnesty-International-Konferenz in Stockholm am 10.12.1977 erklärte dass, mit dem vom Nationalrat einstimmig beschlossenen Bundesverfassungsgesetz nun seit 1968 das standgerichtliche Verfahren und damit verbunden die Verhängung der Todesstrafe im außerordentlichen Verfahren abgeschafft wurden.
Die sogenannte kleine Strafrechtsreform wurde am 8. Juli 1971 nahezu einstimmig vom Nationalrat angenommen und machte so den Weg zu der großen Reform frei, die am 29. November 1973 bis auf den Paragraphen der Fristenlöstungen einstimmig beschloßen wurde und folgende Änderungen brachte: Es wurde nur noch zwischen zwei Delikten unterschieden; Die Strafarten Arrest, Kerker und verschärfter Kerker wurden durch eine einheitliche Freiheitsstrafe ersetzt; Anstelle geringer Freiheitsstrafen wurden Geldstrafen verhängt; Bei Tätern die rückfällig wurden wurde die Höchststrafe um die Hälfte erhöht; neue Delikte die unter das Strafgesetz fallen sind Geiselnahme, Luftpiraterie, Gewässer- und Luftverunreinigung und unterlassene Hilfeleistung. Der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate wird nicht bestraft, sofern der Eingriff von einem Arzt vorgenommen wird. Am 23.1.1974 findet ein Beharrungsbeschluß des Nationlrates über das Strafrecht statt und am 1.1.1975 trat es das erste mal in Kraft.
Im Juli 1971 wurde die Wehrgesetznovelle mit den Stimmen der SPÖ und FPÖ im Nationalrat angenommen und beinhaltete neben dem Wahlkampfversprechen seitens der SPÖ " sechs Monate sind genug " auch noch weitere Änderungen.
Am 6. März 1974 wurde das Zivildienstgesetz einstimmig vom Nationalrat beschlossen. Am 1.1.1975 trat es in Kraft und besagte dass nur jene Jungmänner Zivildienst leisten dürfen, die " aus schwerwiegenden, glaubhaften Gewissensgründen ablehnen, Waffengewalt gegen andere Menschen anzuwenden ". Der Zivildienst betrug eine Dauer von acht Monaten und mußte in Krankenanstalten, im Rettungswesen, in der Sozialhilfe, bei der Katastrophenhilfe, in der Wildbach- oder Lawinenverbauung, im Straßenbau, in der Waldpflege und bei der Grenzvermarkung geleistet werden.
1969 findet eine Konstituierung einer Schulreformkommission statt. Die Kommission unter dem Vorsitz des Unterrichtministers Dr. Alois Mock besteht aus Politikern der drei Parteien, Eltern- und Jugendvertretern, Sprecher der Lehrergewerkschaft und Universitätspädagogen, die ein Gremium von über 40 Leuten stellen.
Am 24. November 1970 wurde, von einem Expertenseminar ausgehend, ein Erlaß des Bundesministeriums für Unterricht und Kultur beschlossen, der in Zukunft die Miteinbeziehung der Sexualerziehung in den jeweiligen Unterrichtsgegenständen vorsah. Ziel war es den Kindern durch eine gute Aufklärungsarbeit wahre Werte von Sexualität zu vermitteln um somit den negativen Einflüssen seitens der Medien wie Film, Werbung und der Vergnügungsindustrie Widerstand entgegensetzen zu können. Ebenfalls wurde, falls notwendig, eine Unterstützung eines außerschulischen Experten vorgeschlagen.
Am 8.Juni 1971 wurde seitens des Nationalrates die 4. Schulorganisationsnovelle beschlossen, die in den vorerst nächsten fünf Jahren u.a. folgende Änderungen vorsah:
1972 werden kostenlose Schülerfreifahrten, Schulbücher und Schulbeihilfen eingeführt, was eine Öffnung der Bildungswege für alle Bevölkerungsschichten und eine Chancengleichheit unter allen bewirken sollte. Was ebenfalls zur Chancengleichheit beiträgt ist die am 15.2. vom Nationalrat beschlossene Abschaffung der Hochschulstudiengebühren für Österreicher und Studierende aus Entwicklungsländern.
Das 1974 in Kraft tretende Schulorganisationsgesetz bringt etliche Beeinträchtigungen der Rechte der Lehrer hingegen es die Rechte der Schüler erheblich verbessert unter anderem gibt es ab der 7. Schulstufe keine Betragensnoten mehr und es regelt auch die Aufgaben der Schülermitverwaltung: Eine Drittelparität die aus Eltern, Lehrern und Schülern besteht befindet sich im Schulgemeinschaftsausschuß.
1969 wird eine von Studentenvertretern ausgehende Kommission gegründet die aus Professoren, Dozenten, Studenten und Vertretern der im Nationalrat präsenten Parteien besteht, beschließt die Einführung drittelparitätisch Mitbestimmung in Studienkommissionen zu empfehlen was dann schließlich 1975 mit dem neuen Universitätsunterrichtsgesetz auch in Kraft tritt.
Literaturnachweis