Nürnberger Prozess:



Im November 1945, kurz nach dem Ende des 2.Weltkrieges in Japan (2. September 1945), wurde zum ersten Mal in der Geschichte, ein internationale Kriegsverbrecher-Prozess eröffnet.
Als Beispiel für die internationalen Interessen eines solchen Prozesses habe ich ein Zitat von Stalin gefunden, in welchem er auf eine rasche Durchführung von Prozessen gegen die damaligen Kriegsverbrecher hofft. „… rasche Justiz für alle deutschen Kriegsverbrecher“. Nach kurzem zögern waren es die Amerikaner, die anstelle eines normalen Standgerichtes ein ordentliches Gerichtsverfahren durchführten.

Vorgeschichte:


• November 1945 bis Oktober 1946 tagte der Prozess im Nürnberger Justizgebäude des Internationalen Militärtribunals.
• Alles beruhte auf den Beschlüssen der Großen Drei Mächte (Vereinigte Staaten von Amerika, Sowjetunion und Großbritannien) auf den Konferenzen in Moskau (1943), Teheran (1943), Jalta (1945) und Potsdam (1945).
• Organisation des Verfahrens durch amerikanische Bundesrichter Robert H. Jackson im Auftrag des US-Präsidenten Truman.
• Die Sowjetunion forderte Berlin als Prozess – Ort; Jackson empfahl jedoch Nürnberg als Prozess – Ort.
• Der Grund war für ihn, dass man nur in Nürnberg ein ausreichend großes, während des Bombenkrieges nur unwesentlich beschädigtes Justizgebäude zur Verfügung hatte.
• Man einigte sich im Rahmen des Londoner Viermächte-Abkommens darüber, dass Berlin ständiger Sitz des Gerichtshofes ist, das erste Verfahren aber in Nürnberg durchgeführt wird.
• Die vier Großmächte stellten einen Richter + Stellvertreter.
• Anklagebehörde wurde ebenfalls mit Angehörigen der vier Mächte besetzt.
• 18. Oktober 1945: Eröffnungssitzung im Kammergerichtsgebäude in Berlin.
• Vorsitz führte der sowjetische Richter Iola T. Nikitschenko.
• Bei dieser Sitzung reichten die Ankläger eine Anklageschrift gegen 24 Hauptkriegsverbrecher sowie gegen sechs "Verbrecherische Organisationen (NSDAP, SS, SA, Reichsregierung, Generalstab, Gestapo + Sicherheitsdienst) ein.



Der Prozess:



„Wir werden Ihnen unwiderlegbare Beweise für unglaubliche Vorfälle unterbreiten. In der Liste der Verbrechen wird nichts fehlen, was krankhafte Überhebung, Grausamkeit und Machtlust nur ersinnen konnten". Ausschnitt der Eröffnungsrede von Richter Robert H. Jackson.

Die Nürnberger Prozesse begannen, nachdem der Prozessführende Richter Robert H. Jackson die Anklageschrift vorgelesen hatte. Die Angeklagte, früher: „führende“ Nazis, saßen auf der Anklagebank. In den folgenden 218 Tagen, die der erste Prozess dauerte, wurden zahlreiche Zeugen angehört und in jedem einzelnen Fall, einzeln geurteilt. Nach knapp einem Jahr wurden insgesamt 12 Todesurteile verkündet.



Vertreter der Mächte:
USA: Justice Robert H. Jackson
Großbritannien: S.M. Generalstaatsanwalt Sir Hartley Shawcross
Frankreich: Francois de Menthon, Auguste Champetier de Ribes
UdSSR: General R.A. Rudenko

Vorsitz: Lordrichter Geoffrey Lawrence, war britisches richterliches Mitglied des Gerichtshofes.
• Angloamerikanische Verfahrensordnung wurde bevorzugt.
• am 30. September und am 1. Oktober 1946 kam es zur Verkündung der Urteile:
12 Todesstrafen; 7 teils lebenslange, teils zeitliche Freiheitsstrafen; 3 Freisprüche.
Die Hinrichtungen der zum Tod Verurteilten Verbrecher fand in den frühen Morgenstunden des 16. Oktober 1946 in einer alten Sporthalle des Nürnberger Gefängnisses statt. Die Leichen der Hingerichteten wurden anschließend in einem Münchener Krematorium verbrannt. Die Asche wurde in einen Nebenbach der Isar ausgestreut. Diejenigen, die zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden, wurden am 18. Juli 1947 ins Alliierte Kriegsverbrechergefängnis Berlin – Spandau überführt.
Die Anklagepunkte:

1. Verschwörung gegen den Weltfrieden
2. Planung, Entfesselung und Durchführung eines Angriffskrieges
3. Verbrechen und Verstöße gegen das Kriegsrecht
4. Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Die Angeklagten:



Martin Bormann, geb. 1900. Landwirt;
Angeklagt wegen 1, 3 und 4 --> zum Tod verurteilt;
Karl Dönitz, geb. 1891. Großadmiral.
Angeklagt wegen 1, 2 und 3 --> zu 10 Jahren Haft verurteilt.
Hans Frank, geb. 1900. Rechtsanwalt, Generalgouverneur.
Angeklagt wegen 1, 3 und 4 --> zum Tod verurteilt.
Wilhelm Frick, geb. 1877. Reichsinnenminister.
Angeklagt wegen 1, 2, 3 und 4 --> zum Tod verurteilt.
Hans Fritzsche, geb. 1900. Journalist.
Angeklagt wegen 1, 3 und 4 --> Freispruch.
Walter Funk, geb. 1890. Wirtschaftsjournalist.
Angeklagt wegen 1, 2, 3 und 4 --> lebenslange Haft.
Hermann Göring, geb. 1893. Gestapo.
Angeklagt wegen 1, 2, 3 und 4 --> zum Tod verurteilt.
Rudolf Heß, geb. 1894. NSDAP.
Angeklagt wegen 1, 2, 3 und 4 --> zu lebenslanger Haft verurteilt
Alfred Jodl, geb. 1890. Generaloberst.
Angeklagt wegen 1, 2, 3 und 4 --> zum Tod verurteilt.
Ernst Kaltenbrunner, geb. 1903. Rechtsanwalt.
Angeklagt wegen 1, 3 und 4 --> zum Tod verurteilt.
Wilhelm Keitel, , geb. 1882. Chef des Oberkommandos der Wehrmacht.
Angeklagt wegen 1, 2, 3 und 4 --> zum Tod verurteilt.
Krupp von BohIen, Gustav Halbach, geb. 1870. Repräsentant der Deutschen Schwer- und Rüstungsindustrie.
Angeklagt wegen 1, 2, 3 und 4 --> Verfahren eingestellt.
Robert Ley, geb. 1890. Chemiker. führte streng ideologisch ausgerichtet die Deutsche Arbeitsfront.
Angeklagt wegen 1, 2, 3 und 4 --> Gefängnis – Selbstmord.
Konstantin von Neurath, geb. 1873. Reichsprotektor von Böhmen und Mähren.
Angeklagt wegen 1, 2, 3 und 4 --> 15 Jahren Haft.
Franz von Pappen, geb. 1879. Vizekanzler im ersten Kabinett Hitlers 1933; Später Botschafter in Wien und Ankara.
Angeklagt wegen 1 und 2 --> Freigesprochen.
Erich Raeder, geb. 1876. Oberbefehlshaber der Kriegsmarine.
Angeklagt wegen 1, 2 und 3 --> lebenslänglicher Haft.
Joachim von Ribbentrop, geb. 1893. Reichsaußenminister.
Angeklagt wegen 1, 2, 3 und 4 --> zum Tod verurteilt.
Alfred Rosenberg, geb. 1893. Reichsminister für die besetzten Ostgebiete.
Angeklagt wegen 1, 2, 3 und 4 --> zum Tod verurteilt.
Fritz Sauckel, geb. 1894. Generalbevollmächtigter Hitlers; verantwortlich für die Zwangsarbeit von über 5 Millionen Männern und Frauen in Deutschland.
Angeklagt wegen 1, 2, 3 und 4 --> zum Tod.
Hjalmar Schacht, Horace Greely, Präsident der Reichsbank; Wirtschaftsminister.
Angeklagt wegen 1 und 2 --> Freigesprochen.
Baldur von Schirach, geb. 1907. Reichsjugendführer und Gauleiter von Wien.
Angeklagt wegen 1 und 4 --> 20 Jahren Haft.
Alexander Seyß-Inquart, geb. 1892. Reichskommissar für die besetzten niederländischen Gebiete.
Angeklagt wegen 1, 2, 3 und 4 --> zum Tod verurteilt.
Albert Speer , geb. 1905. Generalbauinspekteur für Berlin; Reichsminister für Bewaffnung und Munition.
Angeklagt wegen 1, 2, 3 und 4 --> 20 Jahren Haft.
Julius Streicher, geb. 1885. Volksschullehrer;
Als Judenhetzer gründete er 1923 das Wochenblatt "Der Stürmer".
Angeklagt wegen 1 und 4 --> zum Tod verurteilt.

• Die Protokolle des Internationalen Militärtribunals, die während der Prozesse erstellt wurden, wurden 1947/49 in der so genannten „Blauen Reihe“ veröffentlicht; sie umfassen 22 Bände mit 14.638 Seiten.





Nürnberger Nachfolgeverfahren und "Entnazifizierung" in Deutschland und Österreich



Nach dem Ende der Prozesse und der Vollstreckung der Urteile war dennoch kein rasches Ende in sicht. Von 1947 zwei Jahre bis 1949 folgten noch zwölf weitere US – Militärprozesse. In diesen Nachfolgeprozessen, die in Nürnberg stattfanden, wurden vor allem Politiker, Juristen, Militärs, Wirtschaftsführer und Mediziner angeklagt und verurteilt.

Ärzteprozess: Euthanasie und Menschenversuche;
Milchprozess: Kriegsrüstung;
Juristen Prozess: Erlass der NS-Terrorgesetze und weiteren Exzesse der NS-Gerichtsbarkeit;
Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der SS: gemeinsame Begehung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Mitglied in einer verbrecherischen Organisation;
Flickprozess: Zwangsarbeit und Raub von ausländischem Gut und Eigentum;
IG-Farben: Firmengruppe; Angeklagt wegen Plünderung, Raub, Mitgliedschaft der SS, Planung und Verschwörung;
Süd-Ost Generäle Prozess: Geiselerschießungen auf dem Balkan;
• Rasse- und Siedlungshauptamt der SS – Prozess: Mitarbeiter des Rasse - und Siedlungshauptamtes der SS werden wegen Ermordung von Juden und Polen angeklagt;
Einsatzgruppen-Prozess: Anklage Mordaktionen an Juden in Ostgebieten;
Kruppprozess: Fertigung von Waffen; Einsetzen von Zwangsarbeitern;
Willhelmstraßenverfahren: gegen Diplomaten und höhere Funktionäre wird Ermittelt;
Oberkommando der Wehrmacht: nicht als verbrecherische Organisation verurteilt;


Österreich:

Nach der Kapitulation stand, wie auch andere Staaten, Österreich vor einem Problem verschiedenster hinsichten. Die damals noch provisorische Regierung musste sich überlegen, was sie mit den ehemaligen Anhängern des NS. Schließlich kamen sie zu einer vorübergehenden Lösung indem ein Gesetz erstellt wurde, welches die NSDAP mitsamt allen Mitgliedern und angeschlossener Organisationen verbot (Verbots- und Kriegsverbrechergesetz). Es mussten sich auch alle Personen, die zwischen 1933 und 1945 Mitglied der NSDAP oder eines der Organisationen (SS, SA, NSKK, NSFK,…) waren, registrieren lassen. Alle diese Registrierten Personen waren vom Wahlrecht bei den Nationalratswahlen 1945 ausgeschlossen. 1946 beschloss der neu gewählte Nationalrat das Nationalsozialistengesetz. Durch dieses Gesetz wurden 524.000 Nationalsozialisten in Kriegsverbrecher, Belastete und Minderbelastete (Mitläufer) eingeteilt. Das Volksgericht verhängte anschließend zahlreiche Todesurteile und Freiheitsstrafen im Ausmaß von insgesamt 30.000 Jahren. Die als Mitläufer eingestuften, hatten unter anderem Sühneabgaben zu leisten und wurden, manchmal auch nur zum Teil, aus dem öffentlichen Dienst und privaten Unternehmen entlassen.





Deutschland:


Gleich wie in Österreich gab es in Deutschland das Problem der ehemaligen Nationalsozialisten. In Deutschland war es Ziel, ein vollständig, vom Naziregime befreites, nicht mehr von Nationalsozialisten bevölkertes, Land zu schaffen. Man sprach von einer politischen Säuberung. Deutschland sollte sich zu einer Demokratie entwickeln in der jeder einzelne Bürger das Recht auf Meinungsfreiheit und -äußerung besitzt. Gesellschaftliche Vormachtstellungen des Nationalsozialismus wurden vernichtet und gleich wie in Österreich wurden die einzelnen nationalsozialistischen Parteimitgliedschaften in Kriegsverbrecher, Belastete und Minderbelastete eingeteilt. Der Alliierte Kontrollrat in Berlin veröffentlichte 1946 eine erste Entnazifizierungsordnung und Richtlinien, wie die Nationalsozialisten, Helfer und Nutznießer des NS-Regimes behandelt werden sollten. Mit der Zeit gab es immer wieder Probleme mit den Entnazifizierungsversuchen (Personalmangel der Alliierten oder geringe Unterstützung der neu gegründeten Parteien, etc.).








Quellenangabe:


"Verhöre. Die NS-Elite in den Händen der Alliierten 1945"
http://projects.brg-schoren.ac.at/nationalsozialismus/entnazi.html#Hauptangeklagten
http://www.bz.nuernberg.de/bzshop/publikationen/nproz/nproz.html
http://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_Prozesse
http://aeiou.iicm.tugraz.at/aeiou.encyclop.n/n976190.htm
http://www4.justiz.bayern.de/olgn/imt/verf/imtd_kast.htm
http://www.shoa.de/content/view/341/184/
http://www.dhm.de/lemo/html/Nachkriegsjahre/LastDerVergangenheit/nuernbergerProzesse.html --> mit Video
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/inhalt/30/0,4070,2398078-6-wm_dsl,00.html --> mit Video

Als Vorlage für die Gliederung:
http://projects.brg-schoren.ac.at/nationalsozialismus/entnazi.html#Hauptangeklagten

Verfasst von Martin Mandl